Diese Woche in Kopenhagen
„Gewählt ist gewählt – außer man schleicht sich durch die Hintertür hinaus“
Wer ein kommunales Mandat erhalten hat, ist auch verpflichtet, dieses anzunehmen. Nur bei triftigen Gründen kann der Kommunalrat eine Ausnahme machen. Ein enttäuschendes Wahlergebnis zählt nicht als solch ein Grund, wie Walter Turnowsky erklärt.